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Berufliche Verkehrsausbildung und Weiterbildung in Wilhelmshaven
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Pflichtweiterbildung für Busfahrer:innen gemäß BKrFQG in Wilhelmshaven

Die Pflichtweiterbildung für Busfahrer:innen ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Einsatz im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr. Wer im Linien-, Reise- oder Gelegenheitsverkehr tätig ist, muss die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelmäßig absolvieren.

In Wilhelmshaven wird die Pflichtweiterbildung strukturiert, praxisorientiert und vollständig gesetzeskonform durchgeführt. Der Weiterbildungsumfang beträgt 35 Stunden und ist in fünf anerkannte Module gegliedert.

Für wen ist die Pflichtweiterbildung Bus erforderlich?

Die Pflichtweiterbildung richtet sich an Fahrer:innen, die Busse im Rahmen einer entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenbeförderung führen und der Weiterbildungspflicht nach dem BKrFQG unterliegen. Sie gilt unabhängig davon, ob der Einsatz im Linienverkehr, im Reiseverkehr oder im sonstigen Gelegenheitsverkehr erfolgt. Von der Weiterbildungspflicht ausgenommen sind unter anderem Fahrten ohne Personenbeförderung, private Fahrten ohne entgeltliche oder geschäftsmäßige Nutzung, Werkstatt- und Überführungsfahrten sowie Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h. Für Einsatzfahrten von Hilfsorganisationen gelten gesonderte gesetzliche Regelungen.

Was ist die BKrFQG-Pflichtweiterbildung für Busfahrer:innen?

Seit September 2013 schreibt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vor, dass Fahrer:innen im gewerblichen Personenverkehr innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren müssen. Die Teilnahme wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert. Ohne diese Eintragung ist ein Einsatz im Personenverkehr nicht zulässig. Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen mit jeweils sieben Stunden Dauer. Die Module können einzeln oder als Kompaktkurs besucht werden.

Wer muss NICHT teilnehmen?

Nicht alle Fahrer:innen im Personenverkehr sind zur Teilnahme an der Weiterbildung verpflichtet. Ausgenommen sind z. B.:

  • Fahrer:innen mit Führerscheinklasse D oder DE, die keine gewerblichen Fahrten durchführen
  • Personen, die Busse nur zu privaten Zwecken bewegen
  • Fahrer:innen von Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrgastbeförderungspflicht)
  • Fahrer:innen von Fahrzeugen mit max. 50 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Mitarbeiter:innen von Hilfsorganisationen oder im Einsatzfahrdienst, z. B. Feuerwehr, THW
  • Werkstatt- und Überführungsfahrten, sofern keine Personen befördert werden

Du bist dir nicht sicher, ob du betroffen bist? Sprich uns an – wir beraten dich gern.

Lehrgangsinhalte

Die Inhalte der Pflichtweiterbildung sind bundesweit einheitlich geregelt und praxisnah ausgerichtet.

  • Modul 1: Fahrgastorientiertes Verhalten, Sicherheit und Verantwortung
  • Modul 2: Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten, rechtliche Grundlagen
  • Modul 3: Verhalten bei Notfällen, Erste Hilfe, Gefahrenabwehr
  • Modul 4: Fahrzeugtechnik, Assistenzsysteme, sicherheitsrelevante Systeme
  • Wirtschaftliches, vorausschauendes und sicheres Fahren

 

Alle Module sind anerkannt und werden vollständig auf die Weiterbildungspflicht angerechnet.

Welchen Nutzen hast du durch die Weiterbildung?

Die Pflichtweiterbildung stellt sicher, dass du rechtssicher im Personenverkehr eingesetzt werden darfst. Gleichzeitig verbesserst du deine Handlungssicherheit im Fahrbetrieb, reduzierst Risiken und stärkst deine fachliche Kompetenz im Umgang mit Fahrgästen, Fahrzeugtechnik und Verkehrssituationen. Durch die modulare Struktur lässt sich die Weiterbildung flexibel in den beruflichen Alltag integrieren.

Du möchtest starten oder dich beraten lassen?

Kontaktiere uns – wir helfen dir weiter.
Tel.: 04421 / 6974-100

Abschluss

  • Bescheinigung gemäß BKrFQG

Dauer

  • M1-M5 Kompakt 35 Stunden
  • Modul 1 1 Tag
  • Modul 2 1 Tag
  • Modul 3 1 Tag
  • Modul 3A 1 Tag
  • Modul 4 1 Tag
  • Modul 5 1 Tag

Kosten

  • M1-M5 Kompakt auf Anfrage
  • Modul 1 95,00 € *
  • Modul 2 95,00 € *
  • Modul 3 95,00 € *
  • Modul 3A auf Anfrage
  • Modul 4 95,00 € *
  • Modul 5 95,00 € *

*Alle Preise verstehen sich pro Teilnehmer, zzgl. Lehrmittel und Prüfgebühr